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   AG Weimar - 9 F 147/21   

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AG Weimar - 9 F 147/21 (https://dejure.org/9999,132599)
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Weimar, 08.04.2021 - 9 F 148/21

    Kinderschutzverfahren: Masken- und Mindestabstandspflicht für Schulkinder in

    Das Gericht hat daraufhin das hier vorliegende einstweilige Anordnungsverfahren 9 F 148/21 sowie das parallele Hauptsacheverfahren 9 F 147/21 eingeleitet und den Kindern gemäß § 158 FamFG die im Rubrum genannte Rechtsanwältin als Verfahrensbeistand bestellt.

    Mit Beschluss ebenfalls vom 25.03.2021 im parallelen Hauptsacheverfahren 9 F 147/21 wurde eine Beweiserhebung angeordnet.

  • AG Weilheim, 13.04.2021 - 2 F 192/21

    Maskenpflicht als Kindeswohlgefährdung

    zurückgreifen, der gerichtsbekannt bereits für das Amtsgericht Weimar unter dem Az. 9 F 147/21 ein entsprechende Gutachten erstellt hat und der dem Gericht eine Vorabfassung seines Gutachtens per mail zukommen ließ.
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von

    Das Familiengericht hat daraufhin ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren parallel zu dem unter dem Az. 9 F 147/21 anhängigen Hauptsacheverfahren eingeleitet, einen Verfahrensbeistand bestellt und den Freistaat mit Verfügung vom 16.3.2021 gebeten, binnen 2 Wochen unter Beachtung rechtlicher Hinweise aus dem Hauptsacheverfahren, zum Antrag Stellung zu nehmen.
  • VGH Bayern, 04.05.2021 - 20 NE 21.1119

    Normenkontroll-Eilantrag gegen die schulische Testobliegenheit, die Maskenpflicht

    Insoweit werde auf das beigelegte Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 8. April 2021 (Az. 9 F 147/21) und das in diesem Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten von Frau Prof. Dr. K. verwiesen (Antragsschrift S. 22 bis 40).
  • AG Weimar, 09.04.2021 - 9 F 148/21

    Kinderschutzverfahren: Masken- und Mindestabstandspflicht für Schulkinder in

    Das Gericht hat daraufhin das hier vorliegende einstweilige Anordnungsverfahren 9 F 148/21 sowie das parallele Hauptsacheverfahren 9 F 147/21 eingeleitet und den Kindern gemäß § 158 FamFG die im Rubrum genannte Rechtsanwältin als Verfahrensbeistand bestellt.

    Mit Beschluss ebenfalls vom 25.03.2021 im parallelen Hauptsacheverfahren 9 F 147/21 wurde eine Beweiserhebung angeordnet.

  • Richterdienstgericht Thüringen, 02.06.2023 - DG 2/23
    Auf schriftliche Anregung der D... B... für ihre minderjährigen Kinder M... und L..., datiert vom 13.03.2021 , beim Amtsgericht Weimar eingegangen am 15.03.2021 , eröffnete der Angeschuldigte mit Verfügung vom 16.03.2021 ein familiengerichtliches (Hauptsache-)Verfahren nach § 1666 BGB wegen behaupteter Gefährdung des Kindeswohls, Aktenzeichen 9 F 147/21, und gleichzeitig ein einstweiliges Anordnungsverfahren, Aktenzeichen 9 F 148/21.

    Deshalb beschloss der Angeschuldigte nach Einholung von drei Sachverständigengutachten im Hauptsacheverfahren, Az. 9 F 147/21, im Wege der einstweiligen Anordnung im Verfahren 9 F 148/21 am 09.04.2021 unter vollständiger Wiedergabe der drei Sachverständigengutachten Folgendes:.

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